Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bietet ab 2012 die Möglichkeit der Direktvermarktung von Strom aus Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
Hier ist im ersten Step ein erheblicher Mehrerlös für die Betrieber ohne zusätzliches Risiko oder Aufwand möglich.
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